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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeines
  2. Preise
  3. Lieferzeiten
  4. Gefahrübergang
  5. Eigentumsvorbehalt
  6. Abnahme
  7. Gewährleistung
  8. Schadenersatzansprüche
  9. Nutzung
  10. Wartung
  11. Verbraucherstreitbeteiligung
  12. Rechtswahl & Gerichtsstand
  13. Sonstiges

Hinweis: Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird auf die Nennung der Geschlechter verzichtet, wo eine geschlechtsneutrale Formulierung nicht möglich war. In diesen Fällen beziehen die verwendeten männlichen Begriffe die weiblichen Formen ebenso mit ein.

1. Allgemeines

1) Diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ liegen alle Lieferungen und Leistungen der CTML Media UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend CTML Media) zugrunde. Bei abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen ist eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung von CTML Media erforderlich.

2) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen.

2. Preise

Die angegebenen Preise gelten ausschließlich für Unternehmen und sind Nettopreise (ohne Mehrwertsteuer). Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug zu leisten. Dienstleistungen sind von einer Skontogewährung ausgeschlossen. Sie sind nach Rechnungserhalt sofort und ohne Abzug zu zahlen.

3. Lieferzeiten

1) Liefertermine in Angeboten und Auftragsbestätigungen sind grundsätzlich in der Angebotserstellung ermittelte ungefähre Richtgrößen.

2) Die Einhaltung der Liefertermine setzt die Erfüllung sämtlicher vom Kunden vorzunehmender Vertrags- und Mitwirkungspflichten voraus.

3) Im Falle des schuldhaften Lieferverzugs seitens CTML Media ist der Kunde berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu verlangen, welche auf maximal 5% des Nettoauftragswerts begrenzt ist. Weitere Ansprüche werden ausgeschlossen. Die unbeschränkte Haftung von CTML Media im Fall einer Garantie und für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten bleibt davon unberührt.

4. Gefahrübergang

Die Gefahr geht mit Absendung der Ware oder mit Übergang der Ware an den Spediteur/ sonstigen Transportbeauftragten auf den Kunden über. Auf Kundenwunsch können Lieferungen auf Rechnung des Kunden versichert werden. Bei Versandverzögerungen die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr ab Tag der Versandbereitschaft von CTML Media auf den Kunde über.

5. Eigentumsvorbehalt

1) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenforderungen behält sich CTML Media das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

2) Es ist dem Kunden weder gestattet den Liefergegenstand zu verpfänden, noch zur Sicherung zu übereignen. Der Kunde wird bei Pfändung oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Ware auf das Eigentum von CTML Media hinweisen und CTML Media unverzüglich benachrichtigen.

3) Bei Zahlungsverzug oder sonstigem vertragswidrigen Verhalten des Kunden wird die gesamte Restschuld sofort fällig. CTML Media ist in diesen Fällen berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen und diese beim Kunden abzuholen. Insofern besteht kein Recht zum Besitz des Kunden.

6. Abnahme

1) Eine Abnahme der Produkte ist, soweit einzelvertraglich nicht anders geregelt, nicht vorgesehen.

2) Soweit die Produkte auf Kundenwunsch von CTML Media installiert werden, wird die Funktionsprüfung nach Anlieferung und Installation der Produkte vor Ort nach Installation durchgeführt. Der Kunde ist berechtigt an der Funktionsprüfung teilzunehmen.

3) Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sieben Werktagen nach Ablieferung oder Installation der Produkte schriftlich und unter genauer Bezeichnung des Mangels der Abnahme widerspricht.

7. Gewährleistung

1) Zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs oder der Installation gewährleistet CTML Media, dass die Produkte die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen, sowie dafür, dass Vertragssoftware ohne Verstoß gegen Rechte Dritter genutzt werden kann. Für Mängel, welche darauf beruhen, dass die Vertragssoftware in einer Hard- und/oder Softwareumgebung eingesetzt wird, welche der vertraglich vereinbarten oder den in der Lizenz genannten Anforderungen nicht gerecht wird, gilt keine Sachmängelgewährleistung.

2) Ist der Kunde Unternehmer, muss die Vertragssoftware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel überprüft werden. Diese müssen bei Vorliegen CTML Media unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, ansonsten ist eine Gewährleistung für diese Mängel ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn sich später ein solcher Mangel zeigt. § 377 HGB findet Anwendung. Die Gewährleistungsrechte des Kunden erlöschen bei verspäteter Anzeige.

3) Die gesetzliche Regelungen für Unternehmer gelten mit folgender Maßgabe: Im Falle eines Sachmangels hat CTML Media den Mangel nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung zu beheben. Dabei bleiben weitergehende Rechte des Kunden bei Fehlschlagen der Nacherfüllung unberührt. Sofern es nicht zu unzumutbaren Beeinträchtigung führt, wird der Kunde gegebenenfalls im Rahmen der Ersatzlieferung einen neuen Stand der Software übernehmen. Bei Rechtsmängeln wird CTML Media dem Kunden nach eigener Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Vertragssoftware verschaffen oder diese so abändern, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden.

4) Die Gewährleistungspflicht beträgt ein Jahr, sofern an dem in Frage stehenden Geschäft kein Verbraucher beteiligt ist.

5) Für Schadensersatzansprüche gilt der folgende Absatz.

8. Schadensersatzansprüche

1) CTML Media haftet auf Schadensersatz und der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB wegen Pflichtverletzung nur: (a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; (b) bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; (c) bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; (d) aufgrund zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

2) Der Schadensersatzanspruch gem. Ziffer 1) ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und umfasst einen etwaigen entgangenen Gewinn des Kunden nicht. Soweit Pflichtverletzungen im Sinne von (a) und (b) vorliegen, gilt dies nicht.

3) Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet CTML Media nur, wenn der Verlust dieser Daten grob fahrlässig oder vorsätzlich von CTML Media verschuldet wurde. Der Kunde muss sicherstellen, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

4) Schadensersatzansprüche gegen CTML Media verjähren in zwölf Monaten ab Lieferung. Bei Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand entstanden sind, verjähren diese ab dem Zeitpunkt der Schädigungshandlung und Erkenntnis bzw. grob fahrlässiger Unkenntnis des Kunden. Hiervon ausgenommen sind Schäden aufgrund vorsätzlicher und grob fahrlässiger Verursachung oder von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

9. Nutzung

1) Für CTML Media-Software und der dazugehörigen Dokumentation wir dem Kunde ein Nutzungsrecht zum internen Gebrauch eingeräumt.

2) Diese Software und Dokumentation darf Dritten nicht zugänglich sind. Es dürfen weder Änderung, Rückentwicklungen, Weiterentwicklungen oder Übersetzungen vorgenommen werden. Das schriftliche Material darf nicht vervielfältigt, zudem dürfen aus der Dokumentation keine abgeleiteten Werke hergestellt werden.

3) Sicherungskopien der Software dürfen in dem Umfang angefertigt werden, wie dies zur Nutzung der Software auf einem Computer gleichzeitig mit nur einer Zentraleinheit (CPU) erforderlich ist. Das Programm darf in Netzwerken nur auf einem Rechner des Netzwerkes zur selben Zeit eingesetzt werden. Ausnahme ist eine entsprechende Netzwerklizenz.

4) Kennzeichnungen, Copyright-Vermerke und Eigentumsangaben von CTML Media an den Programmen dürfen in keiner Form verändert oder entfernt werden.

5) Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von CTML Media auf einen Dritten übertragen werden.

10. Wartung

Gegen gesonderte Vergütung übernimmt CTML Media auf Wunsch des Kunden während der vereinbarten Laufzeit die Wartungsarbeiten. Die Details hierzu müssen gesondert vertraglich geregelt werden.

11. Verbraucherstreitbeteiligung

Wir informieren unsere Kunden darüber, dass unsere Firma nicht zur Teilnahme an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet ist und auch an keinem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt.

12. Rechtswahl und Gerichtsstand

1) Für Unternehmer ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Freiburg.

2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Kauf von beweglichen Sachen (CISG).

3) Erfüllungsort ist Dauchingen.

13. Sonstiges

1) Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Alle abweichenden oder ergänzenden Bedingungen sowie Änderungen dieser Bedingungen sind schriftlich zu vereinbaren.

2) Die Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.

3) Sollten CTML Media nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden hervorrufen, insbesondere die Stellung eines Insolvenzantrags oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, so ist CTML Media berechtigt, vom Kunden die Zahlung der vertragsmäßigen Vergütung zu verlangen. Ist der Kunde dazu nicht im Stande, so ist CTML Media berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.

4) Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch bei einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen gültig. Der Kunde und CTML Media verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch eine ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommende, rechtlich zulässige Bestimmung zu ersetzen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.

5) Sollte der Inhalt bzw. das Design dieser Webseiten gesetzliche Bestimmungen oder Rechte Dritter verletzen, bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Zu Recht beanstandete Passagen werden unverzüglich entfernt oder berichtigt, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtbeistandes erforderlich wird. Entstandene Kosten ohne vorherige Kontaktaufnahme werden vollumfänglich zurückgewiesen und lösen gegebenenfalls eine Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen aus.

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